Regelbetreuung gemäß ASiG
Sicherheitstechnische Regelbetreuung gemäß ASiG und den Vorgaben durch die DGUV Vorschrift 2. Die Aufgaben richten sich nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (Sifa) werden in der Unfallverhütungsvorschrift für "Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert. Die Gesamtbetreuung besteht nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 2, Anhang 3 und Anhang 4, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.

Brandschutz
Qualifiziert nach vfdb-RL 12/09-01:2014 und DGUV Information 205-003 kann die Sicherheitsfachkraft Sie in allen vorbeugenden Brandschutzfragen beraten und Ihnen ein vollständiges Brandschutzkonzept erstellen.

Persönliche Schutzausstattung
Beratung bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung, abhängig der im Unternehmen ermittelten Gefährdungen und Gefahrstoffe. Dazu die Ermittlung von eventuell notwendigen Vorsorgeuntersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.


Arbeitsmittel
Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, wie Leitern, Tritte, Regalsysteme, elektrische Betriebsmittel und mehr. Unterstützung bei der Erstellung von Übersichtslisten für die gesetzkonforme Prüfung und Erfassung von Arbeitsmitteln. Gleichzeitige zertifizierte Prüfung von Leitern und Tritte gemäß DGUV 208-016, sowie Regalanlagen/systeme nach DIN EN 15635 mit Erstellung der dazugehörigen Prüfprotokolle.
Schulung
Angebot von Schulungen und Unterweisungen zu Themen des Arbeitsschutzes. Dazu gehören allgemein verpflichtende Themen wie Mutterschutz oder Hygiene, wie aber auch betriebsspezifische Einweisungen in Brandschutz, Seit 2025 ist der Sichere Umgang mit Diisocyanaten zu schulen, aber auch PSA oder Gefahrstoffe sind regelmäßig zu unterweisen. Dadurch erfüllen Sie als Arbeitgeber ihre Unterweisungspflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz gegenüber ihren Mitarbeiter.

